Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | SMS-Alarmierung unzuverlässig | 27 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 819457 |
Datum | 17.04.2016 10:01 MSG-Nr: [ 819457 ] | 4407 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Alexander H.Somit fällt schonmal alles raus, wo mit nicht zugelassenen BOS Geräten empfangen wird.
Sprich Scanner oder SMS Alarmboxen mit integriertem Empfänger.
Des weiteren dürfte alles rausfliegen, was mit PC alle Meldungen empfängt und auswertet, da nur die eigenen Meldungen ausgewertet werden dürfen.
Und nun kommt eigentlich noch eine Dritte große Hürde.
Darf man als Feuerwehr dem Handyprovider mitteilen, daß eine Alarmierung stattfand?
Eigentlich ist es verboten den Empfang einer Mitteilung an andere weiterzugeben.
Tja dann schreib mal eine Sammelanzeige gegen gefühlt 90% aller Leitstellen in Deutschland, weil man vermutlich in allen diesen Einrichtungen gegen deine Rechtsauffassung verstößt.
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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