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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unfall Tourismus - Polizei machtlos??? | 42 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 819456 | ||
Datum | 17.04.2016 09:33 MSG-Nr: [ 819456 ] | 6293 x gelesen | ||
Hallo Hubert, da du explizit das foto- oder videografieren ansprichst könnte durch dieses Verhalten an Einsatzstellen der § 201a (1) Nr. 2 StGB tangiert sein, welcher u.a. folgendes unter Strafe stellt: wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt Hier hätte die Polizei die Möglichkeit, nach Begründung eines entsprechenden Anfangsverdachtes, die Kamera/ das Mobiltelefon sicherzustellen und ein Strafverfahren einzuleiten. Gruß Carsten | ||||
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