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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unfall Tourismus - Polizei machtlos??? | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819454 | ||
Datum | 17.04.2016 07:40 MSG-Nr: [ 819454 ] | 6308 x gelesen | ||
Danke! Geschrieben von Henning K. Welchen Teil des Tatbestands siehst du da erfüllt? Ich dachte da an; ³123(1) Wer in () das befriedete Besitztum eines anderen () widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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