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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unfall Tourismus - Polizei machtlos??? | 42 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819453 | ||
Datum | 17.04.2016 00:11 MSG-Nr: [ 819453 ] | 6435 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Wenn ich die Einsatzstelle mit Flatterband absperre, wie sieht es dann mit Hausfriedensbruch aus ? Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt Welchen Teil des Tatbestands siehst du da erfüllt? Ich würde da eher eine OWi aufgrund der Rechtsgrundlage für die Absperrung sehen (Für die Feuerwehr in NRW: das BHKG, §34 Abs. 2 Satz Satz 2. §43 (5) verpflichtet Unbeteiligte zur Beachtung dieser Absperrungen, der Verstoß ist eine OWi nach §49(1) Nr.10 und kann gem. Absatz 2 mit einer Geldbuße (theor. bis 50.000 EUR) geahndet werden.). | ||||
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