Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | SMS-Alarmierung unzuverlässig | 27 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 819426 |
Datum | 16.04.2016 09:57 MSG-Nr: [ 819426 ] | 4809 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Jürgen M.Ich denke man sollte bei einer solchen Beurteilung "illegal" mal definieren.
Das ist ganz einfach definiert.
1. Dürfen nur Meldungen ausgewertet werden die für einen bestimmt sind.
2. Dürfen mit einer Funkanlage Meldungen empfangen werden, die für die Funkanlage bestimmt sind.
Somit fällt schonmal alles raus, wo mit nicht zugelassenen BOS Geräten empfangen wird.
Sprich Scanner oder SMS Alarmboxen mit integriertem Empfänger.
Des weiteren dürfte alles rausfliegen, was mit PC alle Meldungen empfängt und auswertet, da nur die eigenen Meldungen ausgewertet werden dürfen.
Und nun kommt eigentlich noch eine Dritte große Hürde.
Darf man als Feuerwehr dem Handyprovider mitteilen, daß eine Alarmierung stattfand?
Eigentlich ist es verboten den Empfang einer Mitteilung an andere weiterzugeben.
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