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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | SMS-Alarmierung unzuverlässig | 27 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819415 | ||
Datum | 15.04.2016 19:39 MSG-Nr: [ 819415 ] | 5747 x gelesen | ||
hallo, wie meinst du das? SMS-Alarmierung ist nicht verboten. man muss sich dabei nur im klaren sein das dies kein sicherer Alarmierungsweg ist. Und deshalb im Falle eines Falls wenn was schief geht der oder die Verantwortlichen ev. mit den Konsequenzen leben müssen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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