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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bus macht Werbung für die Mitarbeit in der FF | 17 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819241 | ||
Datum | 09.04.2016 07:04 MSG-Nr: [ 819241 ] | 3148 x gelesen | ||
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Geschrieben von Annette S. Wenn ein Feuerwehrfahrzeug außer Dienst gestellt wird kann mit abgedeckten Blaulichtern doch auch gefahren werden, ohne dass eine Umlackierung des gesamten Fahrzeuges erfolgt. Oder liege ich da jetzt falsch? Oder. Wenn ein Feuerwehrfahrzeug außer Dienst gestellt wird, erlischt die Betriebserlaubnis und Privatpersonen darf auch keine (neue) Betriebserlaubnis erteilt werden. §19(2a) StVZO. Der Umgang damit (und die Erteilung von entsprechenden Ausnahmegenehmigungen) wird allerdings örtlich sehr unterschiedlich gehandhabt. | ||||
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