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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bus macht Werbung für die Mitarbeit in der FF | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8W., Pentenried / Bayern | 819238 | ||
Datum | 08.04.2016 19:34 MSG-Nr: [ 819238 ] | 3286 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. Umgekehrt muss der Triebfahrzeugführer auf ein beliebiges Einsatzfahrzeug mit aktivierter Sondersignal-Anlage nicht reagieren, da das Sondersignal zwar in der StVO normiert ist, für den Triebfahrzeufgührer aber ein gesonderter Signalkatalog gilt. Und nochmal der Klugscheißermodus: Nach §55 BOStrab Abs 1 Auf straßenbündigem Bahnkörper nehmen die Züge am Straßenverkehr teil. Dabei müssen die Fahrzeugführer die sie betreffenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung beachten. Gruß Christian | ||||
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