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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819233 | ||
Datum | 08.04.2016 18:13 MSG-Nr: [ 819233 ] | 10846 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Gegen die Anordnung der Maßnahme? Dann muss er schon gegen den Anordnenden (in dem Fall Polizei) vorgehen. Ist er dann erfolgreich, würde dem Gebührenbescheid der FW i.d.R. auch die Grundlage entzogen. Bis er sein Verfahren gegen die Polizei durchgezogen hat, ist aber vermutlich der Gebührenbescheid der Feuerwehr nicht mehr anfechtbar?! | ||||
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