Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Behandlungsplätze - war: Rollwagen für UHS / BHP | 26 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 818784 |
Datum | 27.03.2016 12:59 MSG-Nr: [ 818784 ] | 4439 x gelesen |
Infos: | 11.04.16 BBK: Rahmenkonzept TE Behandlung 10.04.16 Schaubild Teileinheit Behandlungsplatz 10.04.16 Funktionsstellen Behandlungsplatz 10.04.16 Grafik Behandlungsplatz 28.03.16 Tipps zur Einrichtung von Behandlungs- und Aufenthaltszelten
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Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Geschrieben von Sebastian A.Aber das BHP immer planbar sind halte ich für absolut nicht haltbar!
Es giebt genug Einsätze die auch eine ad hoc Errichtung eines BHP erfordern, und dort sind dann die Verhältnisse nicht mehr so einfach planbar! Sind MANV-Konzepte keine Planungen?
Wenn ein Einsatz sich so entwickelt, das die "ad hoc" Einrichtung eines BHP notwendig ist, habe ich keinen(!) BHP, sondern eine (mehr oder weniger) strukturierte Patientenablage / Patientensammelstelle.
Die Einrichtung eines BHP erfordert IMMER eine strukturiere und somit geplante Vorgehensweise.
Geschrieben von Sebastian A.Und es ist schön wenn man sich an bestimmte Vorschriften halten kann. Aber nicht alles was in diesen steht ist in "Sonderlagen" umsetzbar! Und deine Arbeitsraumwerte sind in festen Strukturen umsetzbar aber im ManV eher nicht haltbar!
Interessante Ansicht. Aber auch mit belastbaren Quellen belegbar?
(Bitte nicht die DGUV Vorschrift 49 anführen, die Ausnahme gilt nur im EINZELFALL und nicht bei bereits vorgeplanten Konzepten!)
Grüße
Udo Burkhard
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| 26.03.2016 18:03 |
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Udo 7B., Aichhalden Rollwagen für UHS / BHP | |