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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Führerscheinklasse bei erhöhtem Gesamtgewicht durch Anhängerbetrieb | 25 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 818721 | ||
Datum | 26.03.2016 00:31 MSG-Nr: [ 818721 ] | 3184 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker C. Für Fragen in dem Themenbereich hab ich immer Fachlich fundierte Antworten mit Hinweis wo ( in welchem Gesetz) es steht von meiner für mich zuständigen Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle bekommen. Was dir aber dummerweise wenig nützt, wenn der Sachverhalt zwei Häuser weiter wieder komplett anders ausgelegt wird. Immerhin steht hier im Zweifelsfall eine Straftat im Raum (die auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann, und zwar sowohl für den Fahrzeugführer als auch für den, der die Fahrt angeordnet bzw. zugelassen hat). | ||||
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