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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Führerscheinklasse bei erhöhtem Gesamtgewicht durch Anhängerbetrieb | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 818714 | ||
Datum | 25.03.2016 21:26 MSG-Nr: [ 818714 ] | 3219 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Und deswegen darf für diesen Fall auch keine Begutachtung nach §19(2) i.V.n. §21 StVZO durchgeführt werden. Ablastung ohne technische Änderung ist übliche Praxis. Die soll nun verboten sein? Kann ich nicht glauben. Eine Zulassungsstelle soll das von sich aus machen? Wohl kaum. Gruß, Michael | ||||
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