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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Führerscheinklasse bei erhöhtem Gesamtgewicht durch Anhängerbetrieb | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 818672 | ||
Datum | 25.03.2016 08:13 MSG-Nr: [ 818672 ] | 4024 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Das müsste die Zulassungsstelle eigentlich sogar ohne Vorschlag eines Technikers umsetzen können. So hoffte ich auch Geschrieben von Henning K. Allerdings habe ich auch schon andere Meinungen gehört (also es geht nur 3.400 plus 100). So war es dann Geschrieben von Henning K. Das wiederum geht nur, wenn du ein passendes Prüfzeugnis nach §19(3) StVZO dafür hast, in der Praxis also eher nicht. So hab ich es auch in Erfahrung gebracht Hat aber erstmal keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnisklasse, denn solange nix geändert ist und eben 3500+100 steht ist es C1(E) | ||||
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