| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Führerscheinklasse bei erhöhtem Gesamtgewicht durch Anhängerbetrieb | 25 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 818664 |
| Datum | 24.03.2016 22:16 MSG-Nr: [ 818664 ] | 4270 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Michael K.Die 22 streichen geht nicht, einzige Option wäre eine Ablsatung auf 3400kg zul. Gesamtgewicht.
Warum sollte das nicht gehen? Das ist nichts anderes wie die Ablastung auch. Ohne Anhänger ändert sich dann nichts, mit Anhänger nutzt man eben die möglichen 100kg mehr nicht aus. Änderungsabnahme machen lassen, Eintrag streichen lassen, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Ich besitze einen Unimog 406. Der hat ein eingetragenes zul. Gesamtgewicht von 5.800kg, in den Zusatzeintragungen steht eine Erhöhung auf bis zu 7.500kg in mehreren Schritten bei Anbau von Schneeräumgeräten oder ähnlichem, verbunden dann noch mit einer Erhöhung der Achslasten und einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 bzw. 25km/h. Ist in dem Fall allerdings nicht Fahrerlaubnisrelevant. Wenn ich das nicht will, fahr ich zum TÜV und lass die Eintragung im Rahmen einer Änderungsabnahme rausnehmen, ist im Prinzip das gleiche.
Gruß,
Michael
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