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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Führerscheinklasse bei erhöhtem Gesamtgewicht durch Anhängerbetrieb | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 818659 | ||
Datum | 24.03.2016 19:55 MSG-Nr: [ 818659 ] | 4284 x gelesen | ||
Im Schein steht aber bei Hängerbetrieb plus 100kg zum zulässigen Gesamtgewicht. Unabhängig von realen Stützlasten oder Beladung. Und das heißt dann ohne großen Spielraum: Wenn Hängerbetrieb, dann zul. Gesamtmasse 3600kg, und das heißt es handelt sich beim Zugfahrzeug um eine Fahrzeug der Klasse C1, was dann zur Folge hat das der Hänger bis 750kg mit C1 und der Hänger über 750kg mit C1E gefahren werden muss. Alles andere ist fahren ohne Fahrerlaubnis. Die 22 streichen geht nicht, einzige Option wäre eine Ablsatung auf 3400kg zul. Gesamtgewicht. Mir wurde mal erklärt das wäre aber eher kompliziert, es gäbe die Möglichkeit bei der Bestellung dafür zu sorgen das es gleich "richitg" mit 3400kg eingetragen würde. Sofern es eben real passt, das könnte aber Sitzplätze kosten. In der Realität, wird diesen Spezialfall kaum ein Kontrollierender kennen. Wenn aber was passiert findet es der Sachverständige garantiert. | ||||
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