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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters | 38 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern | 818555 | ||
Datum | 23.03.2016 09:40 MSG-Nr: [ 818555 ] | 6116 x gelesen | ||
Servus, richtig, einen stellv. federführenden Kommandanten gibt's laut Gesetzt nicht. Das wurde mir auch so auf meinem Lehrgang gesagt. Im Gesetzt habe ich noch im Art. 18 einen Satz gefunden: Soll die Einsatzleitung für eine oder mehrere kreisangehörige Gemeinden auf Dauer übertragen werden, ist die Zustimmung des Landratsamts nötig. Ich bin mir aber auch hier nicht sicher, ob man in Bayern auf diesem Weg einen "Einsatzleiter vom Dienst" schaffen kann. Mit kameradschaftlichen Grüßen Alexander Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de | ||||
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