Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters | 38 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 818484 |
Datum | 22.03.2016 13:59 MSG-Nr: [ 818484 ] | 6740 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian K.Wo ist denn die eindeutige, zwingende Regelung dafür, dass der Einsatzleiter überhaupt räumlich an der Einsatzstelle sein muss? Verantwortung kann er auch aufm Sofa tragen.
Das frage ich mich aus rechtlicher Sicht aus. Dass es taktisch unsinnig ist, dass der Leiter der Feuerwehr den Einsatz leitet, wenn er abwesend ist, dürfte unstrittig sein. Das sollte aber das Gesetz nicht interessieren. Wenn im Gesetz steht, der Leiter der Feuerwehr ist Einsatzleiter (ohne die Einschränkung "nur bei Anwesenheit"), warum darf er dann,
- wenn er abwesend ist, eine Person beauftragen, die Einsatzleitung zu übernehmen,
- wenn er anwesend ist, niemanden beauftragen, die Einsatzleitung zu übernehmen?
Im zweiten Fall hat er immerhin noch die Möglichkeit, die beauftragte Person zu beaufsichtigen und korrigierend einzugreifen, im ersten Fall ist die beauftragte Person auf sich allein gestellt.
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