Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Verhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters | 38 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818480 |
Datum | 22.03.2016 13:30 MSG-Nr: [ 818480 ] | 6769 x gelesen |
Geschrieben von Oliver M.Wenn im Gesetz steht, der Leiter der Feuerwehr ist Einsatzleiter, frage ich mich, woher er die Entscheidungsfreiheit nimmt, nicht zum Einsatz zu erscheinen, wenn er kann. Wo ist denn die eindeutige, zwingende Regelung dafür, dass der Einsatzleiter überhaupt räumlich an der Einsatzstelle sein muss? Verantwortung kann er auch aufm Sofa tragen.
Geschrieben von Oliver M.Andere Antworten haben genauso wie die Lehrmeinung eine Lösung aufgezeigt, nämlich die Trennung zwischen Leitung und Führung, wobei die Einsatzleiter-Aushilfe dann die Führung übernimmt. Ich würde noch früher trennen, nämlich zwischen "verantwortlichem Einsatzleiter" und "handelndem Einsatzleiter".
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|