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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Mobilfunknetze nach Terroranschlägen (Brüssel 22.3.2016) | 5 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 818479 | ||
Datum | 22.03.2016 13:24 MSG-Nr: [ 818479 ] | 1972 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Volker L. Doch ein zusammengebrochenes Mobilfunknetz bedeutet auch, dass auf diesem Weg keine Notrufe mehr abgesetzt werden können. Das veranlasst mich zu einer Frage an die "Mobilfunknetzkundigen": ... solange das Mobilfunknetz nur aufgrund fehlender Sprechkanäle überlastet ist (also der Organisationskanal selbst noch funktioniert, d.h. das Handy ins Netz einbucht) hat der Notruf im Mobilfunknetz verdrängende Wirkung, d.h. er wirft ggf. ein anderes Gespräch ab ... Geschrieben von Volker L. Können bevorrechtigte Handys geschaltet warden (z.B. Diensthandy im BOS-Bereich) ? ... im Grunde ja, die gleiche Bevorrechtigung (auf gleicher Ebene) steht aber vielen anderen auch zu (z.B. Presse) - insofern nicht wirklich wirkungsvoll. Zumal die Bevorrechtigung keine Verdrängungswirkung hat ... Geschrieben von Volker L. Könnte dann die Leitstelle trotzdem die Anrufer bei Bedarf zurückrufen (also für die Leitstelle eine volle Nutzungsmöglichkeit der Mobilfunknetze zur Einwahl)? ... nein, die LSt kann nur über die Amtsnummer zurückrufen ("112" ist nur kommend) und ist hier Netzteilnehmer wie jeder andere auch (ggf. vorhandene Bevorrechtigung s.o.) Gruß Gerhard | ||||
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