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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaMobilfunknetze nach Terroranschlägen (Brüssel 22.3.2016)5 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen818479
Datum22.03.2016 13:24      MSG-Nr: [ 818479 ]1972 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Volker L.Doch ein zusammengebrochenes Mobilfunknetz bedeutet auch, dass auf diesem Weg keine Notrufe mehr abgesetzt werden können. Das veranlasst mich zu einer Frage an die "Mobilfunknetzkundigen":

Ist es technisch möglich in so einem Fall für die Privatnutzer die anrufbaren Nummern partiell zu sperren, so dass das Netz vor Überlastng bewahrt wird und damit Notrufnummern noch genutzt warden können?


... solange das Mobilfunknetz nur aufgrund fehlender Sprechkanäle überlastet ist (also der Organisationskanal selbst noch funktioniert, d.h. das Handy ins Netz einbucht) hat der Notruf im Mobilfunknetz verdrängende Wirkung, d.h. er wirft ggf. ein anderes Gespräch ab ...

Geschrieben von Volker L.Können bevorrechtigte Handys geschaltet warden (z.B. Diensthandy im BOS-Bereich) ?
... im Grunde ja, die gleiche Bevorrechtigung (auf gleicher Ebene) steht aber vielen anderen auch zu (z.B. Presse) - insofern nicht wirklich wirkungsvoll. Zumal die Bevorrechtigung keine Verdrängungswirkung hat ...

Geschrieben von Volker L.Könnte dann die Leitstelle trotzdem die Anrufer bei Bedarf zurückrufen (also für die Leitstelle eine volle Nutzungsmöglichkeit der Mobilfunknetze zur Einwahl)?

... nein, die LSt kann nur über die Amtsnummer zurückrufen ("112" ist nur kommend) und ist hier Netzteilnehmer wie jeder andere auch (ggf. vorhandene Bevorrechtigung s.o.)

Gruß
Gerhard

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 22.03.2016 12:16 Volk7er 7L., Erlangen
 22.03.2016 13:24 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 22.03.2016 17:07 Alex7and7er 7S., Wedel
 22.03.2016 15:23 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 22.03.2016 21:04 Pete7r M7., Wien

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