Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters | 38 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818447 |
Datum | 21.03.2016 20:34 MSG-Nr: [ 818447 ] | 7791 x gelesen |
Geschrieben von Oliver M.Ich habe noch eine Nachfrage: Warum haben so viele Gesetzgeber (in so vielen Bundesländern etwa einheitlich) die für Nachwuchs-Führungskräfte so demotivierende Regelung getroffen, "der Leiter der Feuerwehr hat die Einsatzleitung" und nicht "der Leiter der Feuerwehr oder eine von ihm beauftragte Person hat die Einsatzleitung"? Ist das wirklich in der Mehrzahl so?
Und selbst wenn: Die Leitungsfunktion kann man ja ganz pragmatisch so ausüben, dass ein anderer den Einsatz praktisch leitet, und man selbst steht nur still beobachtend dabei (und in der Verantwortung). Gesetze an sich demotivieren niemanden, nur die Anwender der Gesetze schaffen das.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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