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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Warnblinkanlagen & Dachaufsetzer -> Unfall - war: OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf... | 23 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 818381 | ||
| Datum | 18.03.2016 22:24 MSG-Nr: [ 818381 ] | 4485 x gelesen | ||
In Österreich ist die Benutzung der Warnblinkanlage beim Abschleppen erlaubt (nicht vorgeschrieben). Ich halte das aus den o.g. Gründen für groben Unfug, aber nicht ausrottbar - hab' mal einen Bekannten die 5 km zur Werkstatt geschleppt, ihm vorher erklärt, warum Zündung = ein, Blinken, usw. Was passiert? nach 2km schaltet er mir den Warnblinker ein, weil er das "irgendwo gelesen hat" (warum erkläre ich dem zugegen wenig-Fahrer, was er im geschleppten Fahrzeug tun soll und was nicht) Grüsse Peter | ||||
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