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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstpflichten für den FA §§ 20, 32 BHKG NRW7 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW818379
Datum18.03.2016 21:57      MSG-Nr: [ 818379 ]2249 x gelesen

Hi,

der Verstoß gegen diese Dienstpflichten der fehlenden Fortbildung etc. könnte dann zu einem Disziplinarverfahren führen. Siehe dortigen Regelungen in der LVO FF NRW, die ja auch gerade überarbeitet wird.

Schriftliche Abmeldung nicht notwendig. Ist dann nur wieder eine Frage des Nachweises - wie immer.

Tut sich gerade viel. Warten wir den Kommentar des Kameraden Schneider ab...

Gruß
Katja

"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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