Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 818317 |
Datum | 16.03.2016 19:51 MSG-Nr: [ 818317 ] | 20739 x gelesen |
Infos: | 28.08.15 FW-Forum: Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt 27.08.15 https://twitter.com/firepaelzer112
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin
Geschrieben von Sebastian K.Für meinen Geschmack ist das deutlich zu viel, um vom zeitlichen Kriterium der Sonderrechte noch umfasst zu werden. Die Sonderrechte haben keine zeitliches Kriterium. Das "dringend" im § 35 hat nichts mit "eilig" zu tun, sondern sollte gedanklich durch ein "unbedingt" ersetzt werden.
Diverse Dinge, die man wegen der Sonderrechte tun darf, muss man auch tun dürfen wenn es nicht eilig sondern nur wichtig ist. Zum Baum über der Anlieger-Straße werde ich die Kettensäge genausowenig zu Fuß hintragen, wie das Tierhebegeschirr bis in die Feldgemarkung ;o)
Ändert am konkreten Fall aber nichts: Auch ob es "unbedingt" erforderlich ist, als nachalarmierter FA nach ner halben Stunde mit 50 zu viel zum Gerätehaus zu fahren, finde ich zumindest fragwürdig.
Gruß,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)
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