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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Abrechnung der Einsatzkosten - war: Agenten im Matsch ... | 12 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 818177 | ||
Datum | 12.03.2016 14:21 MSG-Nr: [ 818177 ] | 2745 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter L. Zumindest die überwiegende Mehrheit der kommunalen Satzungen kennt keine Uhrzeit bei Abrechnung der Kosten. Mein persönlicher Kenntnisstand zu Amtshilfe durch das THW ist, dass bei Amtshilfe die Lohnfortzahlung nur dann berechnet wird, wenn sie tatsächlich auch in Anspruch genommen wird. Daher kann ein FW-Einsatzleiter viel Geld sparen, wenn er zum THW bei der Anforderung dazu sagt, dass das THW nur Personen einsetzen soll, welche keine Lohnfortzahlung erforderlich machen. Oder andersherum formuliert ist es ein Glücksspiel zum "Generalalarm" zu rufen, weil dann können natürlich unerwartete Kosten resultieren. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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