Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | SMS-Alarmierung | 23 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 818136 |
Datum | 11.03.2016 16:04 MSG-Nr: [ 818136 ] | 4727 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Adrian R.Zusatzbestimmungen und ergänzende Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur BOS-Funkrichtlinie:
Das ist soweit klar, du brauchst auch für ein einzelnes Funkgerät keine separate Frequenzzuteilung, die ist nur einmal für den Nutzer (also für die komplette Gemeinde) nötig, unabhängig von der Anzahl der Endgeräte. Lediglich Stationsfunkgeräte benötigen nochmals eine separate Genehmigung.
Geschrieben von Adrian R.Dennoch:
Eben. Genau das habe ich gemeint. Es gab nur zweitweise mal Ausnahmen, u.a. für Ex-geschützte Handfunkgeräte, da zeitweise keine BOS-zugelassenen auf dem Markt waren.
Geschrieben von Adrian R.Sind die gewerblichen SMS-Alarmierungssysteme offiziell zugelassen?
Keine Ahnung. Da es aber keine BOS-Richtlinie für sowas gibt eher nicht, falls sie einen eigenen Empfänger haben. Falls sie sich eines zugelassenen Empfängers bedienen (z.B. Meldeempfänger), ist das was anderes.
Geschrieben von Adrian R.Wie ist eine Weiterverarbeitung von SDS, POCSAG-Nachrichten oder Alarmfax für Pushnachrichten oder sonstige Sekundäralarmsysteme zu bewerten?
Solange der Empfang mit einem dafür zugelassenen Gerät geschieht und nicht wahllos irgendwas empfangen und weitergeleitet wird sondern wie schon geschrieben nur an den Personenkreis, für den die Nachricht auch bestimmt ist, sehe ich da erstmal kein Problem. Natürlich nur, wenn der entsprechende Dienstherr damit einverstanden ist.
Gruß,
Michael
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