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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | SMS-Alarmierung | 23 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 818123 | ||
Datum | 11.03.2016 10:33 MSG-Nr: [ 818123 ] | 5659 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. und weil das Abhören ein Gesetzesverstoss ist. Halt. Es ist ein Unterschied, ob ich privat alles mögliche per Scanner mithöre, alle Alarmierungen auswerte oder mit Zustimmung exakt die Alarmierung, die für die jeweiligen Einsatzkräfte vorgesehen ist, decodiere und über andere Wege an nur genau diese Einsatzkräfte auch verteile. Das Empfangsgerät an sich muss eben auch zugelassen sein. Bei einem Meldeempfänger, Sirenensteuerempfänger oder FuG mit Alarmumsetzer ist das schonmal der Fall. Gruß, Michael Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Michael W. [11.03.16 10:34] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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