Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Alarmierung von Sirenen mit Digitalfunk (Sachstandsabfrage) | 30 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 817845 |
Datum | 03.03.2016 14:50 MSG-Nr: [ 817845 ] | 7064 x gelesen |
Fixed Radio Terminal, Bezeichnung für ein fest eingebautes Funkgerät (Leitstellen) im Digitalfunk
Hallo,
nach mehreren PMs, Gesprächen und Telefonaten quer durch Deutschland eine kurze Wasserstandsmeldung mit der Bitte, das ggf. in den länderspezifischen Gremien näher zu hinterfragen und mit einer einheitlich Fach-/Rechtsmeinung die auch verschriftlicht ist wieder an die Fachöffentlichkeit zu gehen...
1. Mehrere Firmen sind offenbar im Markt unterwegs und bieten verschiedene Varianten an Sirenenauslösern o.ä. an (z.B. auch mit mehreren redundanten Möglichkeiten wie Pocsag, GSM und Digitalfunk).
2. Es gibt höchst unterschiedliche Aussagen oder Vorstellungen dazu, ob diese Auslöseempfänger (in Verbindung mit dem Digitalfunk)
a) überhaupt im Betrieb zulässig sind (in der aktuellen TR-BOS sind sie m.W. nicht enthalten)
b) überhaupt abnahme-/zulassungspflichtig sind
c) überhaupt betrieben werden würden (die einen sagen "kein Problem", die anderen sagen "wegen Problemen mit der Netzauslastung ist der Datenverkehr mit FRT unzulässig" - nichts davon liegt aber bei den jeweiligen Stellen offensichtlich schriftlich vor oder soll auch nur verschriftlicht werden?!?)
...ratlos...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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