Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | BOSKRYPT BOS einheitliche Textverschlüsselung im Digitalalarm | 54 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8B., Waiblingen / BW | 817791 |
Datum | 02.03.2016 15:05 MSG-Nr: [ 817791 ] | 11198 x gelesen |
Geschrieben von Adrian R.Aus welchen Reihen die kommen ist eh klar. Wenn sich ein Elektrikerlehrling eine RIC-Auswertung mit PUSH-funktion, SMS, Toröffner, Licht was auch immer bastelt - wo ist der Schaden?
Der Schaden entsteht genau da wenn es den Nachbarn des Elektrikerlehrgang betrifft --> soll heißen: Dir das Opfer bekannt ist, oder du das Opfer selbst bist und deine Freunde darüber bescheid wissen, ohne, dass du intervenieren kannst.
Willst du z.B. dass deine Kameraden deiner Wehr wissen, dass du einen Urologischen Notfall hast? Eine Infektionskranklheit? Alkoholintoxikation? Überbringen von Todesnachrichten? Oder viel schlimmer: Es wird ein Kriseninterventionsteam (Notfall Seelsorger, NND, etc.) mit der "Überbringung einer Todesnachricht" zu dir alarmiert und du liest das?
Will dein Nachbar/Bekannter/Freund, dass du sowas über ihn weißt?
Selbst bei Feuerwehreinsätzen würde ich z.B. nicht wollen, dass jemand weiß: "Drehleiter zur Menschenrettung" oder "Türöffnung".
Ich finde schon, dass ein Schaden entsteht. Eine Datenschutzverletzung. Ein Teil deiner Privatsphäre wird öffentlich (auch nur im kleinen Kreis die die alarme per Push bekommen - es WIRD darüber geredet werden) ohne, dass du das kontrollieren kannst.
Wenn das mal kein Schaden ist?
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