Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | B3 nach dem Grundlehrgang | 35 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 817462 |
Datum | 22.02.2016 22:35 MSG-Nr: [ 817462 ] | 7034 x gelesen |
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Geschrieben von Klaus E.Aber dann vorsicht mit der Anerkennung in anderen Bundesländern bei denen es nicht so ist. Riesen Drama da dann den B3 anerkannt zu bekommen.
Laufbahnrechtlich sollte das kein Problem darstellen. Den B3 in der Laufbahnausbildung gibt es in ca. 50 % der Länder und bei der Bw-Feuerwehr, die Thematik kennt also jede BF.
Problematisch ist eher die tatsächliche Verwendung als Fahrzeugführer. Da muss man sich wohl bei einem Dienstherrenwechsel neu in der Warteschlange anstellen. Bis man dann mal vorne rechts sitzen darf, ist die Laufbahnausbildung häufig so lange her, dass eigentlich eine Nachschulung notwendig wäre.
Gruß,
Stefan
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| 21.02.2016 10:45 |
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., Duisburg | |