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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaNeue PSA-Verordnung2 Beiträge
AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW817431
Datum21.02.2016 22:19      MSG-Nr: [ 817431 ]2600 x gelesen

Hallo,

am 12.02.2016 hat auch der Europäische Rat zugestimmt, so dass die Veröffentlichung der neuen PSA-Verordnung im EU-Amtsblatt näher rückt. Rund drei Jahre nach der Veröffentlichung darf dann nur noch die neue Verordnung von Herstellern von PSA für das Inverkehrbringen von neuer PSA verwendet werden. Nach weiteren vier Jahren werden dann die EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach der alten PSA-Richtlinie 89/686/EWG für das Inverkehrbringen gültig. Es wird also bis etwa 2023 nichts ungewöhnliches sein, wenn eine PSA noch mit einer EG-Baumusterprüfung nach der PSA-Richtlinie inverkehrgebracht wird, dann aber mit einer Konformitätserklärung für die neue Verordnung. Der Schwenk von der EU-Richtlinie auf die EU-Verordnung bedeutet, dass das ganze direkt geltendes Recht wird, allerdings kann trotzdem noch eine kurze Verordnung für die Klärung von ein paar nationalen Dingen erstellt werden.

Vom Geltungsbereich bezüglich der PSA ändert sich für Feuerwehren wenig bis nichts. Dass nun z.B. Ofenhandschuhe auch für den privaten Gebrauch PSA sind oder eine mehr oder weniger klärende Formulierung für z.B. Anschlageinrichtungen gefunden wurde oder die Fertigungsüberwachung nach Art. 11A der alten Richtlinie neu formuliert wurde, ist m.E. ohne Belang für die Feuerwehr. Die feuerwehrtypische PSA muss weiterhin über eine EU-Baumusterprüfbescheinigung (statt EG-) und eine entsprechende Fertigungsüberwachung verfügen. Dafür ist weiterhin der Hersteller verantwortlich.

Wegen der neuen Verordnung muss die PSA die wir verwenden nicht erneuert werden. Diese kann weiter verwendet werden, zu den gleichen Bedingungen wie jetzt auch, mit allen Überlegungen, ob diese jeweils noch zu gebrauchen ist oder dem Stand der Technik entspricht.

Technisch ist zu erwarten, dass die unter der alten Richtlinie harmonisierten Normen auch unter der neuen Verordnung genauso veröffentlicht werden. Diese bestimmen vor allem die Mindestleistung der PSA.

Warum dann der ganze Aufwand? Die Verordnung setzt das sogenannte neue europäische Rahmenrecht um. An dieses wurden Zug um Zug die Inverkehrbringerrichtlinien (ATEX, Druckgeräte, etc.) angepasst. Damit soll u.a. die Marktaufsicht gestärkt werden, z.B. indem für in die EU importierte Produkte der Importeur Verantwortung zugesprochen bekommt oder alle in der Handelskette aufzeichnen müssen, an wen sie Produkte geliefert oder von wem bekommen haben. Weiter wurden die Anforderungen an die Prüfstellen ausführlicher beschrieben.

Grüße,

Christian

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 20.02.2016 10:34 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 21.02.2016 22:19 ., Herten

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