Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | B3 nach dem Grundlehrgang | 35 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 817430 |
Datum | 21.02.2016 21:39 MSG-Nr: [ 817430 ] | 7979 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Daniel H.So noch nie gehört, und auch noch nie bei Einstellungsverfahren erlebt. BIII ist BIII, auch bilden Landesfeuerwehrschulen immer wieder Kollegen von BFen aus anderen Bundesländern aus, wenn es bei deren LFSen zu Kapazitätsproblemen kommt. Probleme gibt es eher bei Kollegen die aus anderen BL ohne BIII oder RS kommen. Die müssen die fehlenden Ausbildungsbestandteile nachholen.
In Bayern wird nur der B I + RS ausgebildet.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe wurden die externen Bewerber mit B III als "Mannschaft" in A7 bzw. A8 eingestellt.
Der Gruppenführer ist dann eine A9-Stelle auf die man sich bewerben muss. Wie läuft das mit der Dienststellung "Gruppenführer" in den anderen Bundesländern?
Die Kollegen die sich nach dem Studium bereits mit B I für gehobenen Dienst beworben haben wurden wärend dem B I-Lehrgang anderweitig eingesetzt. Ich denke genauso ist es wenn man den B III mitbringt.
MfG
Adrian
Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.
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| 21.02.2016 10:45 |
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., Duisburg | |