Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | B3 nach dem Grundlehrgang | 35 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 817427 |
Datum | 21.02.2016 15:41 MSG-Nr: [ 817427 ] | 8543 x gelesen |
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Klaus E.Hessen denk ich auch noch
Steht in meinem ersten Beitrag.
Geschrieben von Klaus E.Aber dann vorsicht mit der Anerkennung in anderen Bundesländern bei denen es nicht so ist. Riesen Drama da dann den B3 anerkannt zu bekommen.
So noch nie gehört, und auch noch nie bei Einstellungsverfahren erlebt. BIII ist BIII, auch bilden Landesfeuerwehrschulen immer wieder Kollegen von BFen aus anderen Bundesländern aus, wenn es bei deren LFSen zu Kapazitätsproblemen kommt. Probleme gibt es eher bei Kollegen die aus anderen BL ohne BIII oder RS kommen. Die müssen die fehlenden Ausbildungsbestandteile nachholen.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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