hallo,
danke für deine sehr interessante Ausführungen.
dann bleibt mein Nussbaum stehen ;-)
Geschrieben von Udo B.Aber spinnen wir das doch einfach mal weiter:
Du bist Ausbilder für Motorsägenführer und als solcher auch in der freiwilligen Feuerwehr tätig. Um deine Jungs und Mädels der Feuerwehr im Umgang mit der Motorsäge fit zu halten, holst du dir immer mal wieder zwei oder drei zu Baumfällarbeiten dazu. Selbstverständlich mit der (Jahre zurückliegenden mündlichen) Erlaubnis deines Wehrleiters.
Bei einem Schadenfall solltest du jetzt nachweisen können, das es diese "betriebliche Übung" gab, auch wenn die nicht unbedingt auf dem offiziellen Ausbildungsplan steht.
der Dreh- und Angelpunkt in diesem Beispiel ist die Erlaubnis bzw. Kenntnis des Wehrleiters. Dann dürfte das ja klar sein.
Wenn aber mehrere Feuerwehrangehörige sich spontan entscheiden eine "Privatübung" mit der Motorsäge durchzuführen dürfte es doch schwierig werden im Falle eines Falles den Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung zu bekommen. Da fehlt dann auch die "betriebliche Übung"
Geschrieben von Udo B.Vor dem gleichen Problem stehen ja auch ehrenamtliche Material-, Geräte-, und Fahrzeugwarte. Häufig Alleinarbeit ohne Zeugen, freie Zeiteinteilung, ungewöhnliche (Arbeits-)Zeiten, usw. ...
Wenn der ehrenamtliche Gerätewart Samstagmorgen im Gerätehaus am LF schraubt dürfte der Versicherungschutz klar sein.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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