Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausschluß aus der Feuerwehr | 28 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817244 |
Datum | 15.02.2016 08:20 MSG-Nr: [ 817244 ] | 5015 x gelesen |
Geschrieben von Martin E.Es liegen keine groben Vorfälle zu Grunde! Sagt der Ausgeschlossene? Was sagen denn die anderen aus der Wehr dazu? Was sagt der Kommandant überhaupt bislang?
Und was soll die " freie Meinungsäußerung" überhaupt damit zu tun haben? Wenn das so einfach wäre, könnte der Kommandant ja auch einfach sagen "nach meiner freien Meinung fliegst du raus". Ein bisschen mehr als in den Raum geworfene Grundrechte braucht man schon um irgendwas zu begründen - auf beiden Seiten.
Geschrieben von Martin E. Sollte es aber DOCH zum Rausschmiss kommen, gibt es da Rechtsmittel (das ist auch der Grund der eigentlichen Frage), die seitens des Betroffenen eingesetzt werden können? Die Frage wurde doch schon beantwortet? Reicht die Antwort z.B. von Markus R. dazu nicht aus (und warum)?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [15.02.16 08:22] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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