Geschrieben von Mario G.Wie sieht es denn mit dem Handymitschnitt und dessen Veröffentlichung aus wenn die JHV vorn vornherein als " öffentlich" deklariert war? Bei kommunalen politischen Gremien ist das eine Frage, die heiß diskutiert wird, gerade vor dem Hintergrund Internet. Bei Vereinshauptversammlungen und Dienstversammlungen könnte man die gleichen Argumente heranziehen:
1. Die einen sagen, öffentlich bedeutet "weltöffentlich", jegliche Veröffentlichung und Verbreitung rund um den Globus ist damit eingeschlossen.
2. Die anderen sagen, öffentlich bedeutet "saalöffentlich", d.h. jeder Interessent hat Zugang zu der öffentlichen Sitzung/Versammlung, aber darüber hinaus gibt es keine Berechtigung oder Verpflichtung "weltöffentlich" zu agieren.
Aktuell ist Nr. 2 noch in vielen Kommunen (und Gemeindeordnungen) die herrschende Meinung, die auch oft gerichtlich bestätigt wurde, der Trend geht aber aufgrund Transparenz, Bürgerbeteiligung etc. klar Richtung Nr. 1.
Begründet wurde und wird Nr. 2 damit, dass sich in einem solchen kleineren öffentlichen Rahmen ein nicht so redegewandtes Mitglied des Gremiums eher einbringen wird und die Diskussionen insgesamt damit offener werden, als das der Fall wäre wenn zu befürchten ist dass die Rede (oder sinnentstellende Ausschnitte davon, oder Verhaspeler, Räusperer, Stotterer...) hinterher ewig im Internet herumgeistert.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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