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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern | 817012 | ||
Datum | 09.02.2016 20:11 MSG-Nr: [ 817012 ] | 5832 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas E. Wenn du also deinen Melder nicht dabei hast, dann kannst du deinen Pflichten nicht nachkommen. Damit kann der LdF dich von deinen Pflichten entbinden. Schöne, theoretisch abgeleitete Meinung. Dann sitzen wir ja alle am Schleudersitz in unserer FF. Als ich in Urlaub in Italien war 2015 bekam ich eine Alarm SMS. Ich hatte mich erdreistet in Urlaub zu gehen und bin meiner Pflicht nicht nachgekommen. Ebenso vor einigen Wochen beim Skifahren in Österreich. Ich zitter schon.......! Während Deiner Hochzeit nicht ausgerückt? Rausgeworfen! Krank zu Hause? Raus! Beim Einkaufen in der nächsten Großstadt? Es besteht m.E. eine GRUNDSÄTZLICHE Pflicht. Dort heißt es ja eben NICHT, "Teilnahme an JEDER Übung oder Einsatz. | ||||
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