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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 816969 | ||
Datum | 09.02.2016 14:00 MSG-Nr: [ 816969 ] | 6468 x gelesen | ||
Ja, aber dann gibts in dem konkreten Fall, ein entsprechendes Gesetz, welches das Verhalten des ehrenamtlich tätigen Angehörigen konkret regelt. Daraus abzuleiten, daß ein Kommandant eine Dienstanweisung über ein allgemeines Verhalten anordnen kann, welches den Feuerwehrmann auch in seiner Freizeit trifft kann ich daraus nicht ableiten. So eine Grundlage würde ja dem Kommandanten die Möglichkeit geben, jedem Feuerwehrmann zu verbieten in Urlaub zu fahren oder Alkohol zu trinken, nichts anderes wäre eine Dienstanweisung die vorschreibt, man müsse sein F/DME überall mitnehmen. | ||||
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