Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 22 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816923 |
Datum | 09.02.2016 08:14 MSG-Nr: [ 816923 ] | 5478 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Funkmeldeempfänger
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Jakob T.Da es bei viele FA wohl vergleichbare Strecken Arbeitsplatz-Feuerwache gibt, ist auch eine Tragepflicht für FME bei diesen FA Unsinn , genauso wie die generelle Pflicht zur Einsatzteilnahme bei diesen FA in dieser Zeit unsinnig ist. Rechtlich ist sie allerdings zunächst mal da (und in RLP - rein rechtlich - auch mit bis zu 250 EUR Ordnungsgeld belegt).
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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