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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 22 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 816918 | ||
Datum | 08.02.2016 23:22 MSG-Nr: [ 816918 ] | 5710 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = a. Ich vergesse hin und wieder meinen Melder morgens mitzunehmen. Jetzt werden mir Sanktionen angedroht. Manchmal muss man nur ein passendes Gegenargument haben / anbieten, und schon ist der/die/das gegenüber sprachlos. In Abhängigkeit von dem bei euch genutzten Gerät (Preis für Beschaffung) und der eigenen Bereitschaft ein paar Groschen zu investieren könntest du ja auch zum Chef sagen: "Ich bin mir meiner eigenen Unzulänglichkeit bewusst und freue mich darüber dennoch aktiv in Einsätze eingebunden zu werden. Um auch vom Büro aus jederzeit erreichbar zu sein bitte ich darum mit einem zweiten Empfänger ausgerüstet zu werden, demit dieser einen exklusiven Platz auf meinem (Büro-)Schreibtisch bekommt und für besonders hohe Verfügbarkeit meiner Person gerade zu kritischen Tageszeiten sorgt. Gerne bin ich bereit die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen." [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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