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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 22 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern | 816905 | ||
Datum | 08.02.2016 21:03 MSG-Nr: [ 816905 ] | 7838 x gelesen | ||
Bei uns ist das grundsätzlich nirgend schriftlich etc. geregelt. Ich nehme die FME dann mit, wenn ich auch einsatzbereit wäre. Nützt ja nichts, wenn ich auf Seminar oder Termine fahre, wo ich nicht abkömmlich bin und das Ding geht los. Würde auch nie auf die Idee kommen, Sanktionen in Erwägung zu ziehen , weil der FME mal vergessen wird. Ja wo simmer denn? Wenn der FME Träger natürlich häufiger bei Alarmierungen (gerade auch ausserhalb der Arbeitszeiten) nicht kommt, muss ma schon mal reden. Wie soll ich während der Arbeitszeit nachprüfen, ob jemenad den FME vergessen hat, oder eben nicht weg kann....? Feuerwehren gibts............! | ||||
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