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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg816774
Datum05.02.2016 10:13      MSG-Nr: [ 816774 ]22300 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • Gemäß historischer militärischer Definition ist ein "Marsch" die geordnete und geführte Bewegung von Einheiten über eine vorbestimmte Strecke zu einem vorbestimmten Ziel.

    Da früher(TM) beim Militär ein Marsch in erster Linie zu Fuß erfolgte, wurde mit der Entstehung der motorisierten Einheiten zur Unterscheidung die Abkürzung "Mot" davor gesetzt.

    Heute beschreibt das Wort Marsch (vgl. BesAnLog 42-1)
    - die geschlossene Bewegung von drei und mehr Fahrzeugen unter einheitlicher Führung sowie die Bewegung einzelner Großraum- und
    Schwerfahrzeuge,
    - die Bewegung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die der Fahrwegbestimmung unterliegen,
    - die Bewegung von Truppen jeder Größenordnung auf einer oder mehreren Straßen oder in einem Bewegungsstreifen.

    Zur Unterscheidung wird heute die Bewegung zu Fuß marschierender Truppen "Marsch zu Fuß" genannt.

    Es ist also beides richtig. :)

    Grüße
    Udo Burkhard
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