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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHessen: Schutzparagraph 11229 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816653
Datum01.02.2016 09:36      MSG-Nr: [ 816653 ]5514 x gelesen
Infos:
  • 24.01.16 HMdIS: Zeichen der Solidarität - Schutzschleife
  • 27.05.15 Gesetzesantrag im Wortlaut

  • Geschrieben von Thorben G.
    Dir ist aber schon klar, dass die Strafe der Verhältnismäßígkeit im Strafrahmen entsprechen muss?


    Welches Urteil wäre denn nach deiner Meinung nach gerecht ?
    (Faustschlag ins Gesicht einer Pol.Beamtin im Einsatz)

    Geschrieben von Thorben G.Klar, wenn dafür im Umkehrschluss...
    Wenn Vorsatz, böswillige Absicht oder schlicht massive Unfähigkeit vorliegt, Ja.
    *Täter raus, Beihilfen in den Innendienst
    Wir alle sind nur Menschen und machen Fehler, wenn andere auf Grund von massivem Fehlverhalten verletzt werden muß man seinen Job verlieren, ob das ein Elektriker ist der den offenen Sicherungskasten unter Spannung ungesichert über Nacht in der Wohnung hängen lässt, ein Polizist der grundlos prügelt oder auch ein FM/SB der im Dienst ein bewohntes Haus anzündet, ja selbst einem Arzt der zB Zitronensäure zur Wundspülung einsetzt sollte seine Berufserlaubnis entzogen werden.

    *In Annahme das es so stimmt

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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