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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Schutzparagraph 112 | 29 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816653 | ||
Datum | 01.02.2016 09:36 MSG-Nr: [ 816653 ] | 5514 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorben G.
Welches Urteil wäre denn nach deiner Meinung nach gerecht ? (Faustschlag ins Gesicht einer Pol.Beamtin im Einsatz) Geschrieben von Thorben G. Klar, wenn dafür im Umkehrschluss... Wenn Vorsatz, böswillige Absicht oder schlicht massive Unfähigkeit vorliegt, Ja. *Täter raus, Beihilfen in den Innendienst Wir alle sind nur Menschen und machen Fehler, wenn andere auf Grund von massivem Fehlverhalten verletzt werden muß man seinen Job verlieren, ob das ein Elektriker ist der den offenen Sicherungskasten unter Spannung ungesichert über Nacht in der Wohnung hängen lässt, ein Polizist der grundlos prügelt oder auch ein FM/SB der im Dienst ein bewohntes Haus anzündet, ja selbst einem Arzt der zB Zitronensäure zur Wundspülung einsetzt sollte seine Berufserlaubnis entzogen werden. *In Annahme das es so stimmt Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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