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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Schutzparagraph 112 | 29 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 816649 | ||
Datum | 31.01.2016 23:02 MSG-Nr: [ 816649 ] | 5501 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Thomas M.
Dir ist aber schon klar, dass die Strafe der Verhältnismäßígkeit im Strafrahmen entsprechen muss? Geschrieben von Thomas M. Leider endet die heutige Strafverfolgung nicht in meinem Rechtsverständnis. Klar, wenn dafür im Umkehrschluss dann das 10fache bei Missbrauch des Statusprivilegs (im sinne ungerechtfertigr Anschuldigungen etc.) zzgl. dauerhafter Entfernung aus dem Dienst für die Einsatzkraft angwendet wird, könnte man mal drüber nachdenken. Ansonsten ist das eine reine Einladung zum Missbrauch und nicht grade mit dem Gesellschaftsbild vereinbar, wenn hier eine Kaste herausgehobener Personen begründet wird. Gruß Thorben | ||||
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