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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Werktage der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr | 6 Beiträge | ||
Autor | Mark8 M.8, Wadersloh / Germany | 816619 | ||
Datum | 30.01.2016 15:32 MSG-Nr: [ 816619 ] | 1784 x gelesen | ||
Hallo Dirk, hallo Ulrich, die Frage sollte keinen Düsseldorfer Streit auslösen. :-( Hintergrund der Frage ist eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung, welche dann mal rechtlich richtig ist! Auch möchte ich ich weder das Bild des Leidgeplagten Schichtdienstbeamten im abwehrenden Brandschutz unterstützen oder demontieren. Man muss sich aber nicht wundern, wenn es immer schwerer wird, Tagesdienststellen aus dem Schichtdienst heraus zu besetzen. Die "Arbeitszeit" steigt von 29 auf 41 Stunden, der DUZ fällt weg, durch die 5-Tage-Woche "verschenkt" man jeden Feiertag, der auf einen Samstag fällt. In 2015 fielen zwei Feiertage auf einen Samstag. Der Schichtdienstler bekommt somit dann zwei mal 9,6 Stunden frei und der Tagesdienstbeamte schaut für diese beiden Tage in die Röhre? Wenn dann auch noch Angestellte bei der Feuerwehr arbeiten greift der TVöD und das Chaos nimmt seinen Lauf. Wenn selbst in einer so kleinen Verwaltung wie die Feuerwehr unterschiedlich berechnet und behandelt wird............. Wie sieht es denn dann bei Ulrich rechtlich richtig aus? Fällt der Feiertag auf einem Samstag in die Tagesdienstwoche beträgt die Arbeitszeit 41 Stunden, beim Kollegen in der A-Dienstwoche 32,8 Stunden, da der Feiertag um 1/5 der Wochenarbeitszeit reduziert? | ||||
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