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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrenamt im Steuerrecht | 22 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8M., Reutlingen / Baden-Württemberg | 816518 | ||
Datum | 27.01.2016 16:27 MSG-Nr: [ 816518 ] | 4673 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, nochmals vielen Dank für eure tolle Unterstützung! Nach über 700 Teilnehmern möchte ich euch einen kleinen Zwischenstand zur Umfrage präsentieren. Leider konnte ich dies durch das Studium nicht früher machen. Die folgende schriftliche Auswertung stellt nur eine grobe Zusammenfassung dar. Mitte Februar wird die endgültige Auswertung vorgenommen. Dabei wird nicht nur beschrieben was von euch angegeben wurde, sondern auch versucht dies zu interpretieren. Dem Post beigefügt ist die Auswertung in grafischer Darstellung. Bei der Verständlichkeit des Steuerrechts in Bezug auf die Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten zeigt die Tendenz, dass das Steuerrecht eher unverständlich ist. Fast zwei Drittel der Teilnehmer erklärten dies in der Umfrage. Klarer stellt sich die Unsicherheit bei der Eintragung in der jährlichen Steuererklärung dar. Die Hälfte ist sich nicht bewusst wie man die Aufwandsentschädigungen einträgt. Ein Viertel weiß es nur und eben so viele tragen ihre Aufwandsentschädigungen gar nicht ein. Wie zu erwarten führte die Steuerbegünstigung lediglich bei nur 2 % dazu, dass sie sich ehrenamtlich engagieren. Dahingegen würden nur 410 von 698 Befragten das Ehrenamt weiter ausführen, wenn die Einnahmen darauf komplett der Steuer unterzogen werden würden. Dies zeigt, dass nicht die finanziellen Aspekte im Vordergrund stehen ein Ehrenamt auszuführen, in Hinblick auf die langfristige Motivation die Wertschätzung seitens des Gesetzgebers, gerade durch Entgegenkommen in finanzieller Hinsicht eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt. Daran erkennt man auch die Reaktion auf die Angemessenheit der Höhe der Steuerbegünstigungen. 37,2 % empfinden diese als entscheidend zu gering. Weitere 32,5 % halten sie für zu niedrig und 28,5 % sind mit der derzeitigen Rechtslage in Hinblick auf die Höhe vollends zufrieden. Lediglich 1,7 % halten die Freibeträge für zu hoch. Zehn Seiten Text sind bisher an Verbesserungsvorschlägen zusammengekommen. Hierfür nochmals speziell ein Dankeschön! Gerade dort kann man die meisten Probleme erkennen und die entsprechenden Lösungsvorschläge sammeln. Stichwortartig möchte ich nun zusammenfassen, was an Vorschlägen vorgebracht wurden. Freibetrag erhöhen/ Aufwandsentschädigungen komplett steuerfrei Aufwandsentschädigungen durch BOS allgemein steuerfrei Aufwandsentschädigung für besondere Einsätze steuerfrei andere Begünstigungen (niedr. Persönlicher Steuersatz, ) Anrechnung an Rente/ Begünstigungen bei der Rente Fahrtkosten ansetzen dürfen* pauschale Abführung (wie Kapitalertragsteuer) bei mehreren Ämtern/ Einsatz bei div. BOS nur ein mal 2400 ungerecht Stundenabhängige Besteuerung/ Begünstigungen Differenzierung ob Ehrenamt oder Nebentätigkeit (Funktionär, Politiker, ) Anleitung zur Eintragung in der Einkommensteuererklärung von offizieller Seite *Dabei ist zu erwähnen, dass Werbungskosten (zusammenhängende Ausgaben insoweit abgezogen werden können, als dass diese den Freibetrag von 2400 übersteigen) Ferner wurde auch genannt, dass es sich um ein Ehrenamt handeln würde und man daraus keine Einnahmen verlangen dürfe. Wenn diese dann besteuert werden, ist dies legitim. Dem freien Text bei den Verbesserungsvorschlägen konnte ich auch entnehmen, dass jemand meinte man könne monatlich nur 200 steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten und diese nicht mit anderen Monaten verrechnen, in welchen man weniger als 200 erhält. Hierbei ist auf R 3.12 Absatz 3 Satz 8 LStR zu verweisen. Soweit der steuerfreie Monatsbetrag von 200 Euro nicht ausgeschöpft wird, ist eine Übertragung in andere Monate dieser Tätigkeit im selben Kalenderjahr möglich. Demzufolge sind 2400 Euro im Jahr steuerfrei. Gerne dürft ihr die Umfrage in euren Abteilungen bekannt machen und eure Kameraden animieren daran teilzunehmen. Vielen Dank für eure Unterstützung. Gruß Martin | ||||
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