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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | eCall | 66 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 816220 | ||
Datum | 16.01.2016 18:25 MSG-Nr: [ 816220 ] | 10974 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Jürgen M. Diese Einsatzkosten dürften dann von keiner KFZ-Versicherung gedeckt werden. Da darf dann der Halter bezahlen. oder biete entsprechende Zusatzversicherungen an ? Das wird dann sicherlich die Verwaltungsgericht vermehrt beschäftigen. z.B.: -> " Feuerwehr: Verwaltungsgericht hält Kostenkalkulation für unrechtmäßig " Die Kostenkalkulation der Stadt Bitburg für Feuerwehreinsätze ist nicht rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Dort hatten im November Unfallbeteiligte und Versicherungen wegen zu hoher Gebührenbescheide geklagt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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