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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Kreisbrandmeister künftig mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatz | 33 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816214 | ||
Datum | 16.01.2016 14:12 MSG-Nr: [ 816214 ] | 7775 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Adrian R. Es gibt aber durchaus berechtigte Beispiele, z.B. Zubringerfahrten für Speziakräfte oder Alarmstufenerhöhung aufgrund von einer Lageänderung. u.A. deshalb kann man die Nutzung von SoSi nicht stur an Führungspersonen festmachen. Es gibt Konstellationen wo ein nachrückendes LF wirklich begründet SoSi in Anspruch nehmen kann und der parallel anrückende KBx dies mangels "Eile" nicht darf. Wenn es vor Ort eine funktionierende Einsatzleitung gibt und das auch über Funk für den anrückenden KB erkennbar ist und keine aussergewöhnliche Lageentwicklung erkennbar ist dann sehe ich wenig Gründe warum der KB mit SoSi anfahren muss. Für das oben aufgeführte nachrückende LF kann es da aber anders aussehen. Es werden dringend weitere AT-Träger gebraucht. Die Wasserversorgung muss aufgebaut werden usw. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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