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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrenamt im Steuerrecht | 22 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 815952 | ||
Datum | 10.01.2016 18:19 MSG-Nr: [ 815952 ] | 5991 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Andreas L. Es wird von "Einnahmen" gesprochen. aus der Sicht des Finanzamtes sind das doch Einahmen? Den finanziellen Aufwand den man selbst hat (z.B. Fachbücher, Fahrtkosten usw.) sind dann Ausgaben. Die Gemeinde ersetzt die dann mit der Aufwandsentschädigung. als finanzamttechnischer Laie sehe ich das so. lasse mich aber gerne aus berufenem MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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