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RubrikSonstiges zurück
ThemaWann muss ein KBx die Einsatzleitung übernehmen?, war: Führungskräftekennzeichnung4 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern815871
Datum08.01.2016 17:42      MSG-Nr: [ 815871 ]2694 x gelesen

Danke Florian,

ich denke genau um diese Ermessensreduzierung ging es.


Weitere Möglichkeit:

Im Juristischen Bereich wird oft von der sogenannten "Garantenpflicht" gesprochen, also der "Pflicht, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt".

Eine Garantenstellung kann z.B. aus Amtsstellungen, Gefahrengemeinschaften (z.B. Bergsteiger, Taucher) oder Ausbildungen (z.B. bei Ärzten, RA/RS) hervorgehen.

Ob diese auf KBx zutrifft kann ich nicht beurteilen, die Definition ist aber sehr weitreichend.

Ein Arzt kann sich ebenfalls nicht neben eine überforderte Krankenschwester stellen und hinterher von nichts gewusst haben.

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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Geändert von Adrian R. [08.01.16 17:45] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 08.01.2016 14:38 Adri7an 7R., Utting Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer
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