Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Neuer Bayern RTW 2016 | 5 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 S.8, München / Bayern | 815652 |
Datum | 04.01.2016 00:28 MSG-Nr: [ 815652 ] | 4662 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Bayerisches Rotes Kreuz
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Die Intersection-Ligts oder Kotflügelkennleuchten wurden nur im Rahmen eines Feldfersuches verbaut. Dieser war meines Wissens auf 300 Fahrzeuge beschränkt und wurde mit Erreichen der 300er Grenze beendet. Das heißt, dass die Modelle Bayern RTW 2013 und 2014 alle mit diesen Zusetzlichen Kennleuchten ausgestattet sind, im Verlauf der Bayern RTW 2015 Generation diese Grenze aber erreicht wurde und somit nur noch einige Bayern RTW 2015 damit ausgestattet wurden.
Zur Hochsichtbarkeitsstudie und deren Ergebnissen weis ich nichts - wenn man bei einer Studie mit einem Fahrzeug überhaupt von einer Studie sprechen kann, aber das ist ein anderes Thema.
Mehr als die von dir zitierte Äußerung kenne ich zur Haltung des BRK bezüglich Heckwarnbeklebung auch nicht, denke aber das man einen Weg gesucht hat um die Rückseite auffällig zu gestallten, ohne gleich bei jedem neuen RTW eine Sondergenehmigung für die Reflektierende Heckwarnbeklebung einzuholen.
Die allgemeine Ausnahmegenehmigung betrifft in Bayern nur die Feuerwehr.
Quelle: http://www.design112.de/fileadmin/images/produkte/markierung/warnmarkierung/ausnahmegenehmigung/Ausnahmegenehmigung_Bayern_.pdf (Stand 4.1.16)
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